Auch in der Pflege hat Qualität ihren Preis – verbindliche Regelungen sorgen für Klarheit

Christian Tölken

Am 1. Juni 2011 tritt der Schiedsspruch der Schiedsstelle "Qualitätssicherung Pflege" über die Vereinbarung von Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege in Kraft. Sie sind für alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland unmittelbar verbindlich.

Der Landesausschuss für Innere Mission mit seiner Unternehmensgruppe drittgrößter Arbeitgeber in Brandenburg und größter diakonischer Anbieter für Angebote und Dienstleistungen in der ambulanten, teilstationären und stationären Altenhilfe begrüßt diese Verbesserung.

Die neuen Maßstäbe sind  für alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland verbindlich. Prüfstellen und unabhängige Sachverständige, die anerkannte Qualitätsprüfungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz durchführen wollen, müssen die vereinbarten und durch die Schiedsstelle festgesetzten Anforderungen erfüllen. Dann können diese anerkannte Pflegetransparenzprüfungen durchführen und deren Qualitätsprüfergebnisse sind im Rahmen der MDK-Prüfungen (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) zu berücksichtigen. „Damit sind wir einen wichtigen Schritt voran gekommen“, meint Christian Tölken, Vorstandsvorsitzender der LAFIM-Gruppe dazu. „Damit ist verbindlich für alle Beteiligten klargestellt, dass es eine nicht trennbare Verbindung zwischen geforderter Qualität und der finanzierten Ausstattung gibt. Auch in der Pflege hat Qualität ihren Preis. Wer Anforderungen erhöht, muss auch bereit sein, für deren Finanzierung zu sorgen. Leider ist es vielfach noch so, dass die Forderung nach besserer Entlohnung der Pflege der Realität knapper öffentlicher Kassen entgegensteht. Leidtragende sind oft sozial Benachteiligte und Pflegeeinrichtungen. In Brandenburg leben 90.000 pflegebedürftige Menschen - bis 2030 sind es voraussichtlich 130.000. Nach unserem Verständnis  können alle Akteure nun in Brandenburg auf dem Weg zu einer zukunftssicheren Pflege auf gemeinsame Grundlagen zurückgreifen. Dabei müssen wir  Antworten geben auf die Fragen: „Wie kann die Pflege in der Fläche effizient und bedarfsgerecht und wirksam sichergestellt werden? Und es geht dabei  um die gerechte Bezahlung der Pflegekräfte  Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen, neben der Frage, wer die finanziert und erbringt.“

Mit der Abschaffung des § 80 SGB XI hatte der Bundestag  der  Pflegeselbstverwaltung aufgegeben, die bisherigen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität durch eine neue, verbesserte Vereinbarung nach § 113 SGB XI zu ersetzen. Auf diese Vereinbarung hatten sich der Spitzenverband der Pflegeversicherungen, die Sozialhilfeträger und die Verbände der Pflegeeinrichtungen bereits im vergangenen Jahr weitgehend geeinigt. Wegen einiger strittigen Punkte, wurde die Schiedsstelle angerufen. Sofern innerhalb von vier Wochen keine Rechtsmittel eingelegt werden, erfolgt anschließend die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Christian Tölken