Das Land braucht ein Demografieministerium

Christian Tölken

So lautete einer der Vorschläge von Christian Tölken bei der gestrigen Anhörung zum Landespflegegesetz im Brandenburgischen Landtag

Christian Tölken, Vorstandsvorsitzender der LAFIM-Gruppe, gehörte gestern im Landtag zu den Fachleuten, die um ein Statement zum Gesetzentwurf des neuen Landespflegegesetzes gebeten worden waren. Mit mehr als 3100 Mitarbeitenden ist die LAFIM-Gruppe nicht nur der drittgrößte Arbeitgeber in Brandenburg, sondern auch der größte diakonische Träger im Bereich der Dienste für Menschen im Alter und für Menschen mit Behinderungen. Zur LAFIM-Gruppe gehören rund 30 stationäre Pflegeeinrichtungen. Hinzu kommen ambulante Dienste und Tagespflegen sowie Werkstätten und Wohnen für Menschen mit Behinderungen.

Mit anderen Worten: Pflege, die Entwicklung von Strategien, die weit in die Zukunft reichen und dabei den demografischen Faktor und sozialen Wandel in Brandenburg berücksichtigen, sind im LAFIM Teil des Tagesgeschäfts. Für Christian Tölken ist der demografische Wandel in Deutschland ohne historisches Beispiel. Der Bevölkerungsrückgang führt perspektivisch zu verminderter Nachfrage der ein Mehr von Standards im Bereich der Daseinsvorsorge und Standortqualität gegenüberstehen, die zu einer höheren finanziellen Pro-Kopf-Belastung führen werden. Vor diesem Hintergrund legt sich für Christian Tölken die Errichtung eines Demografieministerium nahe, in dem alle maßgeblichen Bereiche zusammengefasst und kraftvoll zur Entfaltung gebracht werden. Das gibt aus seiner Sicht Durchsetzungsstärke und verschafft der Landesregierung die notwendige strategisch gestalterische Kraft.


Das Gesetz stärkt nicht die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen

Dem Gesetzentwurf hat sich Christian Tölken – so wie er es immer tut - aus zwei Perspektiven genähert, zum einen als Verantwortlicher im Bereich der Sozialwirtschaft und zum anderen als möglicher Betroffener oder Angehöriger. Und hier setzt seine erste Kritik an dem Gesetzentwurf ein. Er sagt, dass die Perspektive der Betroffenen und deren Angehörigen nicht wirklich berücksichtigt wird. Deutlich wird das an der Frage, inwieweit das Gesetz die Selbstbestimmung sowie das Wunsch- und Wahlrecht pflegebedürftiger Menschen bei der Auswahl geeigneter Hilfsangebote stärkt. Hier lautet für Christian Tölken die Antwort eindeutig: „Nein“, und er begründet es so: "Wir behinderte Menschen sind für unser Leben selbst verantwortlich. Wir sind für unsere Angelegenheiten kompetent und entscheidungsfähig. Wenn wir zur Entscheidungsfindung Hilfe benötigen, dann ist diese Hilfe, z.B. in Form der persönlichen Assistenz zu gewähren. Nichts über uns ohne uns!“ 


Notwendigkeit einer neuen Balance als eigentliche Aufgabe des Gesetzes gefordert 

Aus seiner Sicht hat das Gesetzt auch keinen mittelbaren Einfluss, die Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben künftig weiter zu verbessern. Gleichfalls weist Christian Tölken auch darauf hin, dass die vorhandenen Ressourcen der Familien, Nachbarschaften und lokalen Hilfsangebote genutzt werden, soweit diese zur Verfügung stehen. Dabei unterstreicht er, dass heute bereits zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden. Davon werden 50% ohne Assistenz eines Pflegedienstes gepflegt. Die familiale Pflege bildet damit das Rückgrat der Pflege. Dies lässt sich für Brandenburg mit genauen Zahlen aus dem Jahr 2009 belegen, die vom Statistischen Bundesamt stammen. Insgesamt gab es zu diesem Zeitpunkt 85.800 Pflegebedürftige, von denen mit 21.477 rund 25% in vollstationären Heimen gewohnt haben. Zu Hause haben mit 64.324 rund 75% der Pflegebedürftigen gewohnt. 38.256 wurden allein durch Angehörige gepflegt und 26.068 zusammen mit ambulanten Pflegediensten.

Auf dieser Basis besteht für ihn die Notwendigkeit einer neuen Balance der drei Säulen:

  • Unterstützung für familiale Pflege
  • Intensivere Kooperation von unterschiedlichen Akteuren im Quartier
  • Case Management

Hier sieht er auch die eigentliche Aufgabe des Gesetzes. Doch in der Bewertung des Entwurfs bleibt dieser deutlich hinter der ursprünglichen Intention zurück. Er kann sich nicht zwischen Zukunftsgestaltung und -verwaltung entscheiden, sondern setzt auf administrative Maßnahmen der Dezentralisierung. Doch damit, mahnt Tölken an, werden die Chancen einer vorausschauenden, langfristig angelegten Demografiepolitik vergeben. 


Eine ernsthafte Bedrohung

Dies ist eine ernsthafte Bedrohung für die vielen kleinen Kommunen. Dabei weist für ihn der Grundgedanke des Gesetzentwurfs in die richtige Richtung, wie z.B. die Gründung von Pflegestützpunkten, Stärkung des Ehrenamts oder die Stärkung der Kommunen. Gleichzeitig ist aber gerade der letzte Punkt auch mit einem Risiko behaftet. Denn nur wenn die Kommune ihrerseits nicht Träger einer Pflegeeinrichtung ist, kann sie die ihr nach dem Gesetzentwurf zugedachte Schlüsselstellung wahrnehmen. Denn die Konzeption, Planung und Steuerung sollen eine neutrale und von Interessen Dritter unberührte Leistung darstellen. Dies ist nicht durchgängig im Lande sichergestellt. Damit wird die Wettbewerbsgleichheit in Frage gestellt. 

Als Quintessenz hält Christian Tölken fest, dass dem Gesetzentwurf die Dynamik fehlt, um eine zukunftssichere Pflege sicher zu stellen.