Gut gemeint, aber immer am Puls der Zeit?

- Andreas Mende, Fachbereichsleiter für Forschung, Organisation und Entwicklung
Nachlese zum LAFIM-Symposium Strukturqualitätsverordnung
„Es betrifft uns alle!“
Der Landesausschuss für Innere Mission mit Sitz in Potsdam hat ein Jahr Brandenburgische Strukturqualitätsverordnung (SQV) zum Anlass genommen, zu einem Fachsymposium einzuladen. Die Verordnung bildet die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der baulichen und personellen Ausstattung u.a. in den stationären Einrichtungen des Landes Brandenburg ab. Sie trat vor einem Jahr in Kraft. Die hohe Zahl von Teilnehmenden unterstreicht, welche Brisanz die Umsetzung der neuen Richtlinien, die als "Ersatz" der Heimmindestbauverordnung und der Heimpersonalverordnung auf Landesebene gelten, hat.
Die rund 90 Teilnehmenden aus den Bereichen der stationären Altenpflege bzw. Arbeit mit Menschen mit Behinderung kamen nicht nur diskussionsfreudig, sondern auch mit existentiellen Fragen zum LAFIM-Symposium.
Einfach war es daher nicht für die Vertreter aus den Ministerien und Aufsichtsbehörden.
Besonders drei Themen traten in den Vordergrund. Heftig diskutiert wurde zum einen die Frage nach der Qualifikation für Pflegedienstleitungen. Hier sieht die SQV vor, dass in Einrichtungen mit mehr als 80 Bewohnenden die Pflegedienstleitung über einen Hochschulabschluss (Bachelor) verfügen muss. Ein solcher Studiengang als auch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal existieren aktuell in Brandenburg noch nicht.
Vorsichtig geschätzt soll in drei Jahren der Studiengang starten, so dass in frühestens fünf Jahren mit entsprechend akademisch ausgebildeten Leitungskräften zu rechnen ist. Das wäre also im Jahr 2017. Doch was soll in der Zwischenzeit geschehen?
Pflegedienstleitungen, die bis zum 1. Juli 2010 im Amt waren, sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Sie haben "Bestandsschutz", wer aber nach dem 1. Juli 2010 Pflegedienstleitung in einer Einrichtung mit über 80 Plätzen geworden ist, muss heute einen Hochschulabschluss nachweisen. Ulrich Wendte, Leiter des Referats „Seniorenpolitik, Pflege, Heimrecht, Soziale Berufe“ im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) erläuterte hierzu, dass gegenwärtig an einer Weiterbildungsverordnung gearbeitet wird. Diese soll Pflegedienstleitungen in der Zwischenzeit die notwendige Qualifikation zur Leitung großer Häuser ermöglichen. Eine große Belastung für Fachleute, die ihren Beruf von der Basis auf gelernt und sich entsprechend weiterqualifiziert haben.
Enrico Triebel, juristischer Vorstand der LAFIM-Gruppe, stellte im Rahmen der Podiumsdiskussion die neue Regelung, in Einrichtungen mit über 80 Plätzen nun zwingend zwei Leitungen einzusetzen, in Frage, da dies eine Leitung für die pflegerische Fachlichkeit und eine für die betriebswirtschaftliche Fachlichkeit bedeuten würde. Dabei verwies er auf die Möglichkeiten großer Träger, durch interne Managementstrukturen die betriebswirtschaftliche Fachlichkeit sicher zu stellen. Hierbei sollten die Möglichkeiten, die die SQV bietet, auch ausgeschöpft werden.
Der zweite Dauerbrenner war die, nicht nur in Brandenburg diskutierte, Fachkraftquote
Hier hält die SQV an den bisherigen Vorgaben der Heimpersonalverordnung von 50% fest. Diskutiert wurde in der Gruppenarbeit darüber, ob es nicht sinnvoll wäre, z.B. Therapeuten, Pädagogen oder Heilerziehungspfleger als Fachkräfte für bestimmte Bereiche der Pflege anzuerkennen. Diese Kompetenzen werden gebraucht, sind aber vom Kostenträger nicht als Fachkräfte vorgesehen. Daneben wurde auch über Konzepte nachgedacht, wie in den Einrichtungen auch mit weniger als einer 50% Fachkraftquote gearbeitet werden kann.
Die Brandenburgische Strukturqualitätsverordnung wirft aber noch ein weiteres Problem auf, das den 90 Teilnehmern unter den Nägeln brannte. Noch vor zehn Jahren wurden in Brandenburg zahlreiche stationäre Pflegeeinrichtungen mit Hilfe des Investitionsprogramms Pflege gebaut. Dieses Programm sah einen Mix aus Einzel- und Doppelbettzimmern vor. Die SQV ihrerseits sieht nun das Einrichten und Herhalten von Doppelzimmern als nicht mehr zeitgemäß und nur in Ausnahmefällen als geeignet und erforderlich an. Daher wird das Vorhalten von Doppelzimmern einen Mangel darstellen, der konsequenterweise durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen festgestellt wird. Der Ärger manifestiert sich hier im Wesentlichen an drei Punkten:
- Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AUW) spricht bei jeder Überprüfung eine Ermahnung aus, die mit einem zweiseitigen Schreiben kombiniert ist.
- Der Rückbau der Doppelzimmer müsste aus Eigenmitteln erfolgen, was den Investkostensatz erhöht und somit die Kosten für den Bewohner steigen lässt.
- Viel dramatischer aber ist die Zehnjahresfrist, die hier von der SQV gesetzt wird. Innerhalb dieser Zeit sollen Doppelzimmer abgeschafft / reduziert werden. Das wird für kleine Häuser zur Existenzfrage. Ein Haus mit 10 Doppelzimmern und 18 Einzelzimmern verliert zehn Plätze und geht damit zwangsläufig in die Insolvenz.
Ulrich Wendte versprach, dass diese Problematik im Ministerium angekommen sei. Man werde noch einmal selbst zum Fachgespräch einladen.
Insgesamt war das Symposium ein von allen Seiten beachteter Auftakt, um den Dialog zwischen der Legislative, der Exekutive und den Trägern vor Ort zu fördern. In der abschließenden Podiumsdiskussion kamen alle überein, dass dies nicht die letzte Runde auch zum Thema SQV gewesen sei. Denn einen solchen praxisnahen Austausch erlebt man nicht alle Tage.
Organisiert und moderiert wurde das Symposium von Andreas Mende, Fachbereichsleiter für Forschung, Organisation und Entwicklung der LAFIM-Gruppe. Er warb auch schon für das nächste Symposium im April 2012. Hier lautet das Thema: „Status quo und Möglichkeiten der Medikamentenverblisterung in stationären Wohneinrichtungen.“

