Wegweiser

Wie der Name es sagt, müssen diese altersgerechten Wohnungen in einer stationären Altenpflegeeinrichtung oder in unmittelbarer Nähe errichtet sein.

Sie bestehen in der Regel aus

  • 1 oder 2 Räumen
  • 1 Flur
  • 1 Sanitärzelle
  • 1 Kochnische oder Küchenzeile im Wohnzimmer
  • 1 Abstellraum.

 
Darüber hinaus stehen zur Verfügung

  • 1 Gemeinschaftsraum für besondere Anlässe sowie
  • 1 Raum für Wäschereinigung zur Verfügung.
  • 1 Personenaufzug

 
Ausgestattet sind die Wohnungen mit

  • Kücheneinbauschränken, E-Herd und Kühlschrank
  • Telefonanschluss
  • Fernsehantennenanschluss
  • Notrufmöglichkeit zur stationären Altenpflegeeinrichtung.

Detailabweichungen sind möglich. Sie können vor Ort abgefragt werden.

Alle anderen Möbel und Einrichtungsgegenstände, die Ihrer Wohnung ein angenehmes Äußeres geben, müssen Sie selbst mitbringen.
Die Wohnungsvergabe erfolgt durch den örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) in Abstimmung mit der Leitung des Evangelischen Seniorenzentrums. Ausschlaggebend für die Vergabe ist auch eine bestimmte monatliche Einkommensgrenze, die vom Sozialhilfeträger bestimmt wird.
Für den Bezug einer Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein vorzulegen.
Voraussetzung für das Beziehen einer Wohnung ist der Abschluss eines Mietvertrages und eines Betreuungsvertrages.
Im Mietvertrag werden alle Einzelheiten geregelt (Wohnungsgröße, Miete, kalte und warme Betriebskosten und deren Bezahlung), natürlich auch Ihre Rechte und Pflichten.
Der Betreuungsvertrag regelt spezielle Fragen für die Betreuung und die Nutzung von Angeboten durch Sie in der stationären Altenpflegeeinrichtung.


Als Betreuungsleistung gelten:

  • Anschluss der Wohnung an die Hausnotrufzentrale
  • auf Wunsch tägliche Kontaktaufnahme zum Mieter


Darüber hinaus bieten wir an

  • Teilnahme an Andachten und Gottesdiensten in der Einrichtung
  • Vermittlung von Seelsorge
  • Teilnahme an Veranstaltungen in der Einrichtung

Sollten Sie einmal den Notruf betätigen, wird gewährleistet, dass ein Mitarbeitender des Betreuungsdienstes bei Ihnen erscheint und notwendige Maßnahmen veranlasst bzw. einleitet, einschließlich der Benachrichtigung eines Arztes und der Angehörigen.
Die Erstversorgung beinhaltet keine häusliche Krankenpflege, Behandlungs- oder Grundpflege. Sie muss von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Weitere Dienstleistungen verschiedener Anbieter können vom Betreuungsdienst unserer stationären Altenhilfeeinrichtung vermittelt werden (z.B. ambulante pflegerische Versorgung in der Wohnung, hauswirtschaftliche Versorgung, Friseur oder Fußpflege). Sie können unter verschiedenen Anbietern natürlich frei wählen.
Im Betreuungsvertrag ist auch das Entgelt für Betreuungsleistungen festgelegt.


Wahlleistungen

Unabhängig von den beschriebenen Leistungen im Miet- und Betreuungsvertrag können Sie von unserer Altenpflegeeinrichtung Dienstleistungen gegen Bezahlung in Anspruch nehmen.

  • Teilnahme an Mahlzeiten im Speisesaal/Restaurant der Einrichtung
  • Waschen von Wäsche
  • Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen der Einrichtung


Nähere Informationen zu Einzelheiten der Dienstleistungen erfahren Sie von der  Leitung unserer Seniorenzentren. Sollten Sie Interesse am Betreuten Wohnen im Seniorenzentrum haben, nehmen Sie am besten Kontakt mit unseren Altenpflegeeinrichtungen auf.