Kurzzeitpflege
Pflege- und hilfsbedürftige Menschen haben Anspruch auf vollstationäre Pflege und Betreuung, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist (z.B. durch Überforderung des Angehörigen, Erschöpfung der Ressourcen) oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.
Voraussetzung
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird gewährt, wenn sich auf Grund einer Erkrankung z.B. Zustand nach Schlaganfall eine längerfristige Pflegebedürftigkeit abzeichnet und eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorliegt.
Die Pflegeeinstufung übernimmt der Medizinische Dienst der Pflegekassen auf Antrag.
Haben Sie bereits eine Pflegeeinstufung für die häusliche Pflege, so muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme für die Kurzzeitpflege gestellt werden.
Kosten
Die Kosten für die Kurzzeitpflege richten sich nach der Pflegestufe. Eine Kostenübersicht erhalten Sie ab Anfang 2006 auf der Internetseite des jeweiligen Seniorenzentrums in dem Sie einen Einzug wünschen.
Sollten Sie sich für einen Heimeinzug entscheiden, können Sie hier (Wegweiser zum Heimeinzug) nähere und wichtige Informationen erhalten.


