Wegweiser
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Pflege und Betreuung für pflegebedürftige Menschen und ist auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr beschränkt.
Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden
- wenn der pflegebedürftige Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt noch Zeit zur Erholung oder Stabilisierung seines Gesundheitszustandes benötigt
oder
- wenn Sie als pflegende Angehörige verhindert sind (z.B. Krankheit, Akutsituation) und die häusliche Pflege vorübergehend oder nicht ausreichend erbracht werden kann.
Voraussetzung
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird gewährt, wenn sich auf Grund einer Erkrankung z.B. Zustand nach Schlaganfall eine längerfristige Pflegebedürftigkeit abzeichnet und eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorliegt.
Die Pflegeeinstufung übernimmt der Medizinische Dienst der Pflegekassen auf Antrag.
Was sollten Sie tun?
Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt
Nehmen Sie Kontakt zum sozialen Dienst des Krankenhauses in dem sich Ihr Angehöriger befindet auf. Der soziale Dienst wird Sie in der Antragstellung unterstützen.
Sollten Sie keine Unterstützung durch das Krankenhaus bekommen, so wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen und holen sich dort Unterstützung.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege richten sich nach der Pflegestufe. Eine Kostenübersicht erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Seniorenzentrums in dem Sie eine Unterbringung wünschen.
Hinweis:
Nehmen Sie auch den Kontakt zum Sozialhilfeträger auf. Je nach Einkommen des Pflegebedürftigen, kann auch der Sozialhilfeträger Kosten übernehmen.
Folgende Unterlagen benötigen wir für den Aufenthalt in Kopie
- Betreuungsverfügung (nur bei amtlicher Betreuung)
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Arztbrief
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Ansprechpartner und wer im Notfall zu benachrichtigen ist
Welche persönlichen Dinge sollten mitgebracht werden?
- Möchten Sie, dass die Kleidung Ihres Angehörigen durch uns an die Wäscherei geht, dann bitten wir Sie im Vorfeld um die Kennzeichnung der Wäsche (gestickte oder bedruckte Namensbänder) mit Vor- und Zunamen.
- persönliche Medikamente und möglicherweise Inkontinenzmaterial
- Wasch-, Kosmetik- und Mundpflegeutensilien
- Bequemes sicheres Schuhwerk
Wenn Ihr Angehöriger dementiell erkrankt ist, ist es unbedingt wichtig, dass Sie folgende Dinge mit berücksichtigen:
- Eventuell Erinnerungs- oder Lieblingsgegenstände (z.B. Fotos, Kissen, alte Schürze, Küchenuhr)
- Bestimmte Informationen an die Pflegedienstleitung über Gewohnheiten, Rituale, bestimmte Vorlieben und Abneigungen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Seniorenzentrums zur Verfügung.
Hinweis:
Die Kostenregelungen können in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein

