Verhinderungspflege

Pflege- und hilfsbedürftige Menschen haben Anspruch auf vollstationäre Pflege und Betreuung, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist (z.B. durch Überforderung der Angehörigen oder weil die Mittel und Möglichkeiten erschöpft sind oder wegen einer besonderen Situation des Bedürftigen).


Voraussetzung

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird gewährt, wenn sich auf Grund einer Erkrankung z.B. der Zustand nach einem Schlaganfall eine längerfristige Pflegebedürftigkeit abzeichnet und eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorliegt.
Die Pflegeeinstufung übernimmt der Medizinische Dienst der Pflegekassen auf Antrag.
Haben Sie bereits eine Pflegeeinstufung für die häusliche Pflege, so muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme für die Verhinderungspflege gestellt werden.
Vor der erstmaligen Verhinderungspflege müssen Sie als pflegende Angehörige den Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.


Kosten

Die Kosten für die Verhinderungspflege richten sich nach der Pflegestufe. Nähere Informationen erhalten Sie in den Einrichtungen.
Sollten Sie sich für einen Heimeinzug entscheiden, können Sie hier (Wegweiser zum Heimeinzug) nähere und wichtige Informationen erhalten.