Wegweiser
Sind Sie eine Pflegeperson die einen Angehörigen zu Hause pflegt und betreut und möchten gern ein paar Tage ausspannen? Dann können Sie die Möglichkeit der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen (s.a. Pflegeversicherungsgesetz § 39).
Die Möglichkeit der Verhinderungspflege besteht auch, wenn Sie vorübergehend die Pflege und Betreuung auf Grund einer besonderen Situation selbst nicht sicherstellen können z.B. durch Krankheit oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes des PflegebedürftigenVoraussetzungVor der erstmaligen Verhinderungspflege müssen Sie als pflegende Angehörige den Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. Welche Möglichkeiten der Verhinderungspflege gibt es?
- selbst organisierte Pflegehilfen
- ambulanter Pflegedienst
- vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
Die Verhinderungspflege in einer vollstationären Einrichtung kann für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Hinweis:
Wenn Sie die vollstationäre Unterbringung Ihres Angehörigen für eine begrenzte Zeit wünschen, dann ist es wichtig, dass Sie sich im
- Vorfeld mit der Pflegekasse in Verbindung setzen und die Übernahme der Kosten der Verhinderungspflege beantragen. Bei der Bestätigung der Kostenübernahme übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil der Heimkosten.
- Bei Bedarf sollen Sie den Kontakt zum Sozialhilfeträger aufnehmen. Je nach Einkommen des Pflegebedürftigen, kann auch der Sozialhilfeträger Kosten übernehmen.
- Möchten Sie Ihren Angehörigen in unserer Einrichtung für die Zeit der Verhinderung unterbringen, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.
Eine Kostenübersicht für die Verhinderungspflege finden Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Seniorenzentrums indem Sie eine Unterbringung wünschen.
Folgende Unterlagen benötigen wir für den Aufenthalt in Kopie
- Betreuungsverfügung (nur bei amtlicher Betreuung)
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (falls vorhanden)
- Allgemeiner ärztlicher Fragebogen
- Ärztliche Bescheinigung über Inkontinenzversorgung (falls notwendig)
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Ansprechpartner, wer im Notfall zu benachrichtigen ist
Welche persönlichen Dinge sollten mitgebracht werden?
- Ausreichende Bekleidung insbesondere Unterwäsche, Strumpfhosen
- Möchten Sie, dass die Kleidung Ihres Angehörigen durch uns an die Wäscherei geht, dann bitten wir Sie im Vorfeld um die Kennzeichnung der Wäsche (gestickte oder bedruckte Namensbänder) mit Vor- und Zunamen.
- persönliche Medikamente und möglicherweise Inkontinenzmaterial
- Wasch-, Kosmetik- und Mundpflegeutensilien
- Bequemes sicheres Schuhwerk für drinnen und draußen
Wenn Ihr Angehöriger dementiell erkrankt ist, ist es unbedingt wichtig, dass Sie folgende Dinge mit berücksichtigen:
- Eventuell Erinnerungs- oder Lieblingsgegenstände (z. B. Fotos, Kissen, alte Schürze, Küchenuhr)
- Bestimmte Informationen an die Pflegedienstleitung über Gewohnheiten, Rituale, bestimmte Vorlieben und Abneigungen.
Hinweis:
Eine Verhinderungspflege kann sich auch an die Kurzzeitpflege anschließen.

