Kostenrechner Stationär
Die Kosten für die stationäre Dauerpflege und für das Seniorenwohnen setzen sich aus verschiedenen Kostenanteilen zusammen. Hierzu zählen die Kosten für die Unterkunft und für die Verpflegung sowie die anteiligen Investitionskosten, die für die Herstellung, Anschaffung und Instandhaltung der Gebäude aufgewendet werden. Daneben fallen bei Pflegebedürftigkeit Kosten für die Pflege an. Liegt eine Pflegestufe vor, übernimmt die Pflegekasse abhängig von der Pflegestufe, einen bestimmten Anteil der anfallenden Kosten als Zuschuß.
Mit dem Kostenrechner können Sie ganz einfach die Kosten ermitteln, die pro Tag bzw. pro Monat anfallen, welchen Anteil davon die Pflegekasse übernimmt und welchen Anteil Sie selbst tragen müssen. Sollten Sie Fragen haben, dann wenden Sie sich einfach direkt an die Einrichtung, für die Sie sich interessieren. Die Adressen und die Telefonnummern unserer Einrichtungen finden Sie in der Rubrik Standorte.
Kostenrechner Tagespflege
Die Kosten für die Tagespflege setzen sich aus den Kosten für Pflege und Betreuung, die bei Pflegebedürftigkeit die Pflegekasse bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe übernimmt, sowie den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionspauschale zusammen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionspauschale sind privat zu entrichten.
Die privaten Kosten für die Tagespflege (auch Leistungen ohne Pflegestufe) können über die zusätzlichen Betreuungsleistungen § 45 b SGB XI abgerechnet werden, wenn ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist und die Pflegekasse diese Leistung bewilligt hat.
Die Tagespflege kann auch in besonderen Fällen über die Urlaubsverhinderungspflege abgerechnet werden.
Werden Leistungen der Hauskrankenpflege mit den Leistungen der Tagespflege kombiniert, so hat der Pflegebedürftige einen 150 % Leistungsanspruch.
Die Tagespflege informiert Sie gern über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Hier finden Sie die Adressen und Standorte unserer Tagespflegeeinrichtungen.

