Informationen

Wohnungen bestehen in der Regel aus:

  • ein oder zwei Räumen,
  • einem Flur,
  • einer Sanitärzelle (Toilette und Dusche),
  • einer Kochnische oder Küchenzeile im Wohnzimmer,
  • einem Abstellraum

Darüber hinaus stehen ein Gemeinschaftsraum für besondere Anlässe sowie ein Raum für Wäschereinigung zur Verfügung.

Ausgestattet sind die Wohnungen mit:

  • Kücheneinbauschränken,
  • Elektroherd und Kühlschrank,
  • Telefonanschluss,
  • Fernsehantennenanschluss,
  • Notrufmöglichkeit zur stationären Altenhilfeeinrichtung

Die Wohnungen sind nicht möbliert. In die neue Umgebung können Sie mit Ihren altvertrauten Möbeln und Einrichtungsgegenständen einziehen.

Wohnungen bestehen in der Regel aus:

  • ein oder zwei Räumen,
  • einem Flur,
  • einer Sanitärzelle (Toilette und Dusche),
  • einer Kochnische oder Küchenzeile im Wohnzimmer,
  • einem Abstellraum

Darüber hinaus stehen ein Gemeinschaftsraum für besondere Anlässe sowie ein Raum für Wäschereinigung zur Verfügung.

Ausgestattet sind die Wohnungen mit:

  • Kücheneinbauschränken,
  • Elektroherd und Kühlschrank,
  • Telefonanschluss,
  • Fernsehantennenanschluss,
  • Notrufmöglichkeit zur stationären Altenhilfeeinrichtung

Die Wohnungen sind nicht möbliert. In die neue Umgebung können Sie mit Ihren altvertrauten Möbeln und Einrichtungsgegenständen einziehen.

Voraussetzungen zum Bezug einer Wohnung

Die Wohnungsvergabe erfolgt durch den örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) in Abstimmung mit der Leitung des Evangelischen Seniorenzentrums. Ausschlaggebend für die Vergabe ist auch eine bestimmte monatliche Einkommensgrenze, die vom Sozialhilfeträger bestimmt wird.
Voraussetzung für das Beziehen einer Wohnung ist der Abschluss eines Mietvertrages und eines Betreuungsvertrages mit der stationären Altenhilfeeinrichtung.
Im Mietvertrag werden alle Einzelheiten (Wohnungsgröße, Miete, kalte und warme Betriebskosten und deren Bezahlung) geregelt - natürlich auch Ihre Rechte und Pflichten.
Der Betreuungsvertrag regelt spezielle Fragen für die Betreuung und die Nutzung von Angeboten in der stationären Altenpflegeeinrichtung.

Als Betreuungsleistungen gelten:

  • Anschluss der Wohnung an die Hausnotrufzentrale
  • Tägliche Kontaktaufnahme zum Mieter

Darüber hinaus bieten wir Ihnen an:

  • Teilnahme an Andachten und Gottesdiensten in der Einrichtung
  • Vermittlung von Seelsorge
  • Teilnahme an Veranstaltungen in der Einrichtung

Praktische Fragen:
Sollten Sie den Notruf betätigen, wird gewährleistet, dass innerhalb von 15 Minuten (im Betreuten Wohnen am Heim in 30 Minuten) ein Mitarbeiter des Betreuungsdienstes bei Ihnen ist und die notwendigen Maßnahmen veranlasst bzw. einleitet, einschließlich der Benachrichtigung eines Arztes und der Angehörigen.
Die Erstversorgung beinhaltet keine häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege oder Grundpflege. Sie muss von einem ambulanten Dienst erbracht werden.

Weitere Dienstleistungen verschiedener Anbieter können vom Betreuungsdienst unserer Einrichtung vermittelt werden, z.B.:

  • Ambulante pflegerische Versorgung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Friseur oder Fußpflege

Wahlleistungen
Unabhängig von den beschriebenen Leistungen im Miet- und Betreuungsvertrag können Sie von unseren Altenpflegeeinrichtungen Dienstleistungen gegen Bezahlung in Anspruch nehmen:

  • Teilnahme an Mahlzeiten im Heim
  • Wäscheservice
  • Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen in der Einrichtung

Sollten Sie Interesse am Betreuten Wohnen in einer unserer Einrichtung haben, nehmen Sie am besten telefonisch Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. So ist gewährleistet, dass ein kompetenter Ansprechpartner auch wirklich für Sie und Ihre Fragen Zeit hat.