
Berufliche Bildung in den Werkstätten
Im Berufsbildungsbereich - BBB findet eine gezielte berufliche Bildung statt, die zum einen die Basiskompetenzen für das spätere Arbeitsleben schafft und zum anderen planmäßig und methodisch fundiert auf das spätere Berufsleben vorbereitet.
Anspruch auf Berufsbildende Leistungen haben behinderte Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Im Eingangsverfahren (EV) wird festgestellt, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen ist. Das EV dauert bis zu drei Monate.
Kostenträger ist in der Regel die Agentur für Arbeit.
An das EV schließt sich nach positiver Feststellung der Berufsbildungsbereich (BBB) an.
Die Leistungen im BBB werden für zwei Jahre erbracht und setzen sich aus Grund- und Aufbaukurs zusammen.
Im BBB werden Berufsbildende und Persönlichkeitsfördernde Maßnahmen durchgeführt, welche die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben verbessern sollen.

Die Förderung umfasst:
Es finden ergänzende Bildungsangebote wie: Fachliche Bildung, Keramik, Korbflechten, Hypotherapie, sportliche Kurangebote, Computereinstieg, Gabelstaplerschein und vieles mehr statt. Erworbene Grundlagen, individuelle Neigungen und Qualifikationen werden berücksichtigt.
Der BBB ist ein eigenständiger Bereich und umfasst alle Berufsfelder, die es auch als späteres Arbeitsangebot gibt
Während des BBB durch laufen die Beschäftigten verschiedene Praxisphasen, in denen sie die verschieden Bereiche der WfbM kennenlernen können.
Abschlussart: Zertifikat