Förderung & Beschäftigung

In den Förder- und Beschäftigungsbereich werden Personen aufgenommen, die aufgrund der Schwere ihrer geistigen, psychischen und/oder körperlichen Behinderung nicht oder noch nicht in der Lage sind, in die Werkstatt aufgenommen zu werden.
Hier werden sie unter besonderen Förderbedingungen auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorbereitet oder können, wenn sich diese Perspektive nicht bietet, am Leben in der Gemeinschaft teilhaben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förder- und Beschäftigungsbereiches sind ausgebildete Fachkräfte der Heilpädagogik und der Heilerziehungspflege.
Um die individuelle Pflege und Betreuung der Menschen mit schwersten Behinderungen gewährleisten zu können, ist hier der Betreuungsschlüssel 1 : 3.


Die Inhalte der Förderung im Förder- und Beschäftigungsbereich sind:

  • Arbeitspraktische Bildung / Arbeitsanbahnende Maßnahmen
  • Lebenspraktische Förderung
  • Förderung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten
  • Psychomotorische Förderung
  • Ästhetische Bildung
  • Besonderer Betreuungsbedarf
  • Bildung


Die Maßnahmen finden im Rahmen von Einzel- und Gruppenförderung statt. Aus den Zielsetzungen des Förder- und Beschäftigungsbereiches ergibt sich die Notwendigkeit einer intensiven Zusammenarbeit mit anderen Bereichen, Institutionen und Angehörigen.

  • Zusammenarbeit mit den Wohnbereichen und der WfbM
  • Zusammenarbeit mit den Eltern und Sorgeberechtigten
  • Zusammenarbeit mit dem Kostenträger